Formularzuordnung:

Die Standard-MwSt.-Sätze sind hier bereits zugeordnet. Wichtig ist, dass eigendefinierte Steuersätze hier noch einem Formular zugewiesen werden. Anderenfalls werden die Buchungen dieser Steuersätze auf der MwSt.-Abrechnung nicht aufgeführt. Für alle blue office® Nutzer welche Leistungen mit mehreren MWST Perioden fakturieren möchten (Beispielsweise Jahresverträge oder Abonnemente welche Jahresübergreifend fakturiert werden), empfehlen wir dringend auf den jeweiligen blue office® Fachhandelspartner zuzukommen.